Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.563 Anfragen

Gepäckablage ist kein sicherer Transportsitz: Reiseveranstalter haftet nicht für Unfall!

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Es gibt keine Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters, wonach er dafür zu sorgen hat, dass Reisende nicht auf innerhalb der Hotelanlage eingesetzten Gepäckwagen mitfahren.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger buchte bei der Beklagten eine Reise nach Mexiko. Innerhalb der weitläufigen Hotelanlage verkehrt ein Zug, um die Gäste zu befördern. Das Gepäck der Hotelgäste wird von Angestellten des Hotels mit Gepäckwagen befördert. Diese haben neben dem Fahrersitz einen weiteren Sitz und im Übrigen eine Gepäckablagefläche.

Am 8. 12. 2002 war der Kläger mit seiner Ehefrau zu seinem Hotelzimmer unterwegs. Ein Angestellter des Hotels hielt mit einem Gepäckwagen neben ihnen an. Die Ehefrau des Klägers setzte sich neben den Fahrer auf den Beifahrersitz. Der Kläger nahm auf der Gepäckablagefläche Platz. Der Hotelangestellte fuhr zunächst los, musste das Fahrzeug dann abbremsen, da Hühner über den Weg liefen. Hierbei hatte der Kläger Mühe sich festzuhalten. Anschließend fuhr der Hotelangestellte mit dem Gepäckwagen wieder los. Der Kläger verlor das Gleichgewicht und stürzte aus dem Wagen. Er erlitt Schürfungen an der rechten Bauchseite und Prellungen.

Hierfür begehrt er ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,- EUR.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klage ist unbegründet.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Bad Homburg, 08.04.2004 - Az: 2 C 297/04 (15)

ECLI:DE:AGBADHO:2004:0408.2C297.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant