Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.572 Anfragen

Mietwagenschaden als Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender während einer beim Reiseveranstalter gebuchten Australienreise eine vom Veranstalter empfohlene Tour mit einem gleichfalls vom Veranstalter empfohlenen Mietwagen unternommen.

Im weiteren Verlauf blieb der Reisende bei Durchqueren eines Flusses hängen, weil der Motor des Wagens mit Wasser volllief.

Der Reisende forderte daher vom Reiseveranstalter den Ersatz der entstandenen Abschleppkosten sowie Reparaturkosten, scheiterte jedoch mit diesem Ansinnen, weil der Reiseveranstalter in seinem Prospekt darauf hingewiesen hatte, dass bei Flussdurchquerungen auf die Wassertiefe zu achten sei.

In diesem Fall liegt kein Reisemangel vor. Denn der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, bis zu welcher Wassertiefe der Mietwagen gefahrlos benutzt werden kann.


LG München I, 22.11.2001 - Az: 29 O 7822/00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline – empfohlen von Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.572 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank

Verifizierter Mandant

Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.

Verifizierter Mandant