Wird der zugesagte hoteleigene Sandstrand durch eine karibischen Wirbelsturm weitgehend weggespült, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden. Der Urlaub der klagenden Reisenden hatte einen Monat nach einem Taifun stattgefunden.
Bei der Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.
Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.
Bei der Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.
Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.
LG Frankfurt/Main, 08.12.2000 - Az: 2/21 O 189/00, 2-21 O 189/00
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