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Reisepreisminderung, wenn der hoteleigene Sandstrand fehlt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der zugesagte hoteleigene Sandstrand durch eine karibischen Wirbelsturm weitgehend weggespült, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden. Der Urlaub der klagenden Reisenden hatte einen Monat nach einem Taifun stattgefunden.

Bei der Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.

Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.


LG Frankfurt/Main, 08.12.2000 - Az: 2/21 O 189/00, 2-21 O 189/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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