Reisepreisminderung, wenn der hoteleigene Sandstrand fehlt?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wird der zugesagte hoteleigene Sandstrand durch eine karibischen Wirbelsturm weitgehend weggespült, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden. Der Urlaub der klagenden Reisenden hatte einen Monat nach einem Taifun stattgefunden.
Bei der Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.
Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.
LG Frankfurt/Main, 08.12.2000 - Az: 2/21 O 189/00, 2-21 O 189/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Donaukurier
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos