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Reisepreisminderung, wenn der hoteleigene Sandstrand fehlt?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird der zugesagte hoteleigene Sandstrand durch eine karibischen Wirbelsturm weitgehend weggespült, kann der Reisepreis um 30% gemindert werden. Der Urlaub der klagenden Reisenden hatte einen Monat nach einem Taifun stattgefunden.

Bei der Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.

Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.


LG Frankfurt/Main, 08.12.2000 - Az: 2/21 O 189/00, 2-21 O 189/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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