Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.392 Anfragen

Keine Unterkunft möglich - Vereitelung der Reise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es liegt eine Vereitelung der Reise i.S.d. § 651f II  BGB vor, wenn ein Reiseveranstalter dem Reisenden mitteilt, dass er die Unterkunft im gebuchten Hotel während des vereinbarten Zeitraums nicht zur Verfügung stellen kann und der Reisende daraufhin vom Reisevertrag zurücktritt.

Dies gilt auch dann, wenn der Veranstalter später erklärt, die Reiseleistung doch erbringen zu können.

Es besteht bei angekündigter Leistungsverweigerung keine Verpflichtung des Reisenden eine Frist zu setzen und deren Ablauf abzuwarten. Auch ist der Reisende nicht Rücktritt nicht verpflichtet, den aufgelösten Reisevertrag erneut abzuschließen, wenn der Reiseveranstalter erklärt, die Reiseleistung doch erbringen zu können.


AG Bad Homburg, 13.02.2007 - Az: 2 C 5253/06 (19), 2 C 5253/06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.392 Beratungsanfragen

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg

Sehr schnelle und kompetente Beratung. Habe wegen einer Geschäftseröffnung ein paar Fragen gehabt und diese wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit ...

Andrea Leibfritz , Burladingen