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Kündigung des Reisevertrags, wenn die Oma die Kinder nicht betreuen kann?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Reisenden sind nicht zur Kündigung berechtigt, wenn die als Betreuerin für die Kinder mitreisende Großmutter aufgrund einer Überbuchung nicht wie vorgesehen im selben Hotel, sondern zehn Autominuten entfernt untergebracht wird und deshalb die Kinder nicht betreuen kann, die Großmutter jedoch lediglich während desselben Zeitraums an einer Reise ihres Kegelclubs teilgenommen hat, der eine Unterkunft für seine Mitglieder im gleichen Hotel gebucht hatte.


AG Bad Homburg, 21.11.1995 - Az: 2 C 1560/95 - 19

ECLI:DE:AGBADHO:1995:1121.2C1560.95.19.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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