Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.607 Anfragen

Kündigung des Reisevertrags, wenn die Oma die Kinder nicht betreuen kann?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Reisenden sind nicht zur Kündigung berechtigt, wenn die als Betreuerin für die Kinder mitreisende Großmutter aufgrund einer Überbuchung nicht wie vorgesehen im selben Hotel, sondern zehn Autominuten entfernt untergebracht wird und deshalb die Kinder nicht betreuen kann, die Großmutter jedoch lediglich während desselben Zeitraums an einer Reise ihres Kegelclubs teilgenommen hat, der eine Unterkunft für seine Mitglieder im gleichen Hotel gebucht hatte.


AG Bad Homburg, 21.11.1995 - Az: 2 C 1560/95 - 19

ECLI:DE:AGBADHO:1995:1121.2C1560.95.19.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.607 Beratungsanfragen

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim