Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.779 Anfragen

Informationspflicht bei Änderung der Abflugzeit

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Veranstalter hat den Reisenden über Änderungen des Reiseverlaufs derart zu informieren, dass dieser die geänderte Reise zumutbar antreten kann.

Es ist als rechtzeitige Mitteilung anzusehen, wenn eine Vorverlegung der Abflugzeit um gut 10 Stunden 5 Tage vor den Abflugtag per Telegramm mitgeteilt wird.


AG Bad Homburg, 08.11.2000 - Az: 2 C 2165/00 - 21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut