Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Weggeknickter Plastikstuhl im Hotel: Haftet der Veranstalter?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Knickt ein Plastikstuhl weg und kommt ein Reisender hierdurch zu Schaden, so besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Veranstalter.

Sofern die Stühle mit dem EU-Sicherheitszertifikat „CE“ ausgestattet sind und allgemein nicht als besondere Gefahrenquelle anzusehen sind, so kann der Veranstalter während der laufenden Saison darauf vertrauen, dass von ihnen keine Gefahr für die Reisenden ausgeht. Dies gilt zumindest dann, wenn die Stühle zu Saisonbeginn neu angeschafft und stichprobenartig überprüft wurden. Eine regelmäßige Überprüfung sämtlicher Stühle des Hotels während der laufenden Saison ist dem Veranstalter nicht zumutbar.

Vorliegend war es beim Wegknicken zu einem tragischen Unfall gekommen:

Ein Reisender hatte sich zum Lesen auf einen Plastikstuhl auf dem Balkon gesetzt. Plötzlich knickte das hintere Bein des Stuhls ein, der Mann schlug mit dem Hinterkopf an die Betonwand und dann auf dem Betonboden auf. Es kam zu einer Schürfwunde am Hinterkopf und dem Bruch des siebten Halswirbels.

Es konnte jedoch glaubhaft vorgetragen werden, dass das Hotelzimmer täglich gesäubert und dabei zwangsläufig auch die Funktionstüchtigkeit der Plastikstühle auf dem Balkon in gebotenem Maße „überprüft“ wurden.

Eine Verletzung der ihm obliegenden Verkehrssicherungspflicht konnte dem Veranstalter unter diesen Umständen nicht vorgeworfen werden.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant