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Klingelnde Handys beim Abendessen sind kein Reisemangel!

Reiserecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Es mag zwar störend ein, wenn beim Abendessen ständig Mobiltelefone anderer Hotelgäste klingeln. Der Reiseveranstalter haftet hierfür jedoch nicht.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Beklagte buchte bei der Klägerin eine Pauschalreise für zwei Personen nach … in den … vom 30.07. bis zum 06.08.2002 zum Preis von insgesamt 2.406,- Euro incl. 90,- Euro Reiseversicherung. Der Betrag wurde per Lastschriftverfahren eingezogen.

Der Beklagte und seine Begleiterin, …, traten die Reise an. Während ihres Aufenthaltes gab es am Urlaubsort keinen 6-Bojen-Slalom-Wasserskikurs, was der Beklagte der Clubleitung am 06.08.2002 schriftlich anzeigte.

Nach Rückkehr von der Reise zeigte er dies der Klägerin unter dem 08.08.2002 an und beanstandete im übrigen eine fast schlaflose erste Nacht am Urlaubsort wegen Musikbelästigung, häufiges Handyklingeln zu den Essenszeiten, das Vorhandensein vieler urlaubender Kinder ohne Kinderbetreuung, Unfreundlichkeit und Überforderung der Animateure sowie den 1 1/2-stündigen Rücktransport per Bus (statt per Boot wie auf der Hinfahrt) bei 40 Grad Celsius zum Flughafen.

Des weiteren widerrief er den Abbuchungsauftrag, wodurch der Klägerin Rücklastgebühren in Höhe von 6,50 Euro entstanden, und überwies für die Reisekosten einen Betrag von 538,- Euro an die Klägerin.

Die Klägerin übersandte dem Beklagten aus kundendienstlichen Erwägungen einen Reisegutschein über 125 Euro und forderte den Beklagten mit Schreiben vom 14.08.2002 unter Fristsetzung zum 22.08.2002 zur Zahlung des Restbetrages auf.


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Alexandra KlimatosHont Péter HetényiTheresia Donath

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