Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.128 Anfragen

Schadensanzeige zu spät - Vollkaskoversicherung zahlt nichts

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Reicht ein Versicherungsnehmer seine Schadensanzeige verspätet ein, so wird die Vollkaskoversicherung leistungsfrei, da sich der Versicherungsnehmer die Überschreitung der Anzeigepflicht voll zurechnen lassen muss. Vorliegend war nicht nachzuvollziehen, aus welchen Gründen eine frühere Meldung nicht möglich war. Schließlich hätte es hierzu nur eines einfachen Telefonanrufs bedurft. Möglich war es aber offenbar, nach dem Unfall in Italien den Seitenspiegel notdürftig zu reparieren, den Schaden zu fotografieren und danach den Urlaub einschließlich der Heimreise fortzusetzen. Hierbei ist es auch nicht plausibel, wieso der Schaden nicht polizeilich aufgenommen wurde, wozu der Versicherungsnehmer aufgrund seiner Aufklärungspflicht jedoch verpflichtet gewesen wäre.
Die Folge: Die Versicherung musste nichts zahlen.


AG Potsdam, 01.03.2011 - Az: 21 C 246/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant