Wurde für einen Gebrauchtwagen bei Kaufvertragsabschluss die Erteilung des DEKRA Siegels zusichert, dieses dann aber nicht erteilt, so liegt ein Sachmangel in Form des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft vor. Es ist unerheblich, wenn dem Käufer zwar der zur Versagung führende Umstand bekannt war, nicht aber die Tatsache, dass dieser Umstand zur Versagung des Siegels führen könnte.
AG Potsdam, 10.08.2007 - Az: 22 C 170/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


