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Verschuldeter Zahlungsverzug bei falscher Kontonummer

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Vergißt der Mieter, den Mietzins zu zahlen oder gibt er auf dem Überweisungsauftrag eine andere Kontonummer an als die des Vermieters, so hat er den dadurch entstehenden Zahlungsverzug verschuldet.


AG Potsdam, 14.10.1999 - Az: 26 C 311/99

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