Das bedeutet erhöhte Sorgfaltsanforderungen und beinhaltet, sich vor Beginn und während der Rückwärtsfahrt zu vergewissern, dass der Raum hinter dem Fahrzeug frei ist. Denn nur ein mit Gewissheit freier Raum darf befahren werden.
Wer bei der Rückwärtsfahrt mit dem fließenden oder stehenden Verkehr kollidiert, haftet in der Regel allein.
AG Potsdam, 06.02.2020 - Az: 24 C 234/19
ECLI:DE:AGPOTSD:2020:0206.24C234.19.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...