Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.230 Anfragen

Fehlt eine beworbene Strandpromenade, so liegt ein Reisemangel vor!

Reiserecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Soll das Hotel gemäß der Hotelbeschreibung direkt an einer Strandpromenade liegen, so liegt ein Reisemangel vor, wenn die Promeda tatsächlich nicht vorhanden ist.

Da das Spazieren auf einer Strandpromenade gegenüber den sonstigen Reisebestandteilen nur eine untergeordnete Rolle spielt, kann der Reisepreis in diesem Fall um 5 % gemindert werden.

Ein Umzug in eine Ersatzunterkunft kommt ebenso wenig in Betracht wie die Erstattung der Mehrkosten für ein Ersatzhotel, da keine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Reisepreis war wegen des Fehlens einer Strandpromenade um 5 % gemindert.

Ausweislich der vorgelegten Hotelbeschreibung sollte das gebuchte Hotel direkt an einer Strandpromenade liegen. Eine solche Strandpromenade ist an dem Hotel nicht vorhanden, wie sich aus dem von den Klägern vorgelegten Lichtbild des Hotels ergibt. Bei einer Promenade (fr. promener ~ „spazieren“) handelt es sich um eine für Spaziergänger großzügig ausgebaute Straße, wobei bei einer Strandpromenade nach üblichem Verständnis davon ausgegangen werden kann, dass diese unmittelbar am Strand entlang führt, auch wenn es sich - wie vorliegend - um einen Felsenstrand handelt. Ausweislich des vorgelegten Lichtbildes befindet sich vor dem Hotel lediglich eine zweispurige Straße mit Parkbuchten, die von Gehwegen in üblicher Breite flankiert werden. Ein besonderer Ausbau der Straße zum Spazieren und Flanieren ist nicht vorhanden. Auch führt der dem Meer zugewandte Gehweg nicht unmittelbar am Strand entlang, weshalb die Bezeichnung der Lage des Hotels „direkt an der Strandpromenade“ nicht den Tatsachen entspricht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Duisburg, 27.09.2007 - Az: 12 S 71/07

ECLI:DE:LGDU:2007:0927.12S71.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant