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Beschimpfungen eines Reisenden durch Hotelangestellten

Reiserecht | Lesezeit: ca. 11 Minuten

Rettet der Angestellte eines türkischen Hotels einen Urlauber bei einem Badeunfall und schlägt und beleidigt der Angestellte den Geretteten hierbei, so haftet der Reiseveranstalter hierfür nicht. Es handelt sich nicht um Handlungen eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters in Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkeiten.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Reisende und spätere Kläger hielt sich in der Zeit vom 04.09. bis zum 18.09.2000 zusammen mit seiner Lebensgefährtin im Hotel Majesty Club Kemer Beach in Kemer/Türkei auf.

Am 12.09.2000, einem Tag mit viel Wind und entsprechendem Wellentreiben, lieh sich der Kläger von einem auf dem Hotelgelände befindlichen Sportgeräte-Verleih einen Jet-Ski aus, wobei er die „Jet-Ski Rules” ausgehändigt erhielt. Als der Kläger schon kurz nach seiner Abfahrt auf dem offenen Meer kenterte, wartete er auf Hilfe. Daraufhin eilten zwei Bedienstete des Jet-Ski-Verleihs herbei. Über die weiteren Einzelheiten der Rettungsaktion streiten sich die Parteien.

Unstreitig ist nur, dass sich der Kläger am Abend jenes Tages an den Reiseleiter wandte und behauptete, er sei im Zusammenhang mit der Nutzung eines ausgeliehenen Jet-Skis von einem Hotelbediensteten beleidigt und geschlagen worden. Zu einer befriedigenden Klärung des Sachverhalts kam es dabei nicht.

Der Kläger behauptet:

Einer der Angestellten sei bei der Rettungsaktion von seinem Jet-Ski gesprungen, habe sich auf ihn gestürzt, ihn mit den Worten „Du deutscher Bastard” angeschrieen und ihm mehrmals mit beiden Handrücken ins Gesicht geschlagen. Hierdurch habe er erhebliche Verletzungen davongetragen. Während der andere Mitarbeiter des Jet-Ski-Verleihs ans Ufer zurückgekehrt sei, habe der Angestellte ihn auf türkisch weiter beschimpft und versucht, ihn mit Schlägen zu traktieren.

Er habe nicht mit dem Jet-Ski zurück an Land fahren dürfen. Vielmehr habe er sich an diesem festhalten müssen und sei dann hinter demselben hergeschleift worden.

Nach diesem Vorfall habe er in ständiger Angst vor dem Angestellten gelebt. Aus diesem Grunde sei die restliche Urlaubszeit für ihn und seine Lebensgefährtin nutzlos gewesen.

Der Kläger ist der Ansicht, der Reiseveranstalter habe für das Fehlverhalten des Angestellten einzustehen.

In diesem Zusammenhang behauptet der Kläger weiter, der Angestellte werde vom Hotel Majesty Club Kemer Beach beschäftigt, da der Jet-Ski-Verleih von jenem Hotel betrieben werde.

Der Reiseveranstalter beantragte, die Klage abzuweisen.

Betreiberin des Jet-Ski-Verleihs sei nicht das Hotel selbst, sondern ein Drittunternehmen. Das Personal des Hotels Majesty Club Kemer Beach komme dort nicht zum Einsatz.

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