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EU-Fluggastrecht gilt auch auf Pauschalreisen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn Flüge im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurden und sich die Abflugzeiten ändern, gelten die Rechte für Fluggäste (Artikel 7 der EU-Verordnung 261/2004).

Die EU-Verordnung unterscheidet nicht zwischen Reiseveranstalter und Fluggesellschaft.

Kommt es zu einer Änderung von An- oder Abreise durch den Veranstalter, so kann der Reisende die gleichen Rechte (Ausgleichszahlung) wie bei Verlegung des Fluges durch das Luftfahrtunternehmen geltend machen.


AG Rüsselsheim, 06.01.2006 - Az: 3 C 1127/05

Nachfolgend: LG Darmstadt, 12.07.2006 - Az: 21 S 20/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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