Ist es zu einer Flugverspätung gekommen, weil es während des Vorflugs zu einem medizinischer Notfall eingetreten war und das Flugzeug deshalb zwischenlanden musste, so besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung. Ein solcher Fall stellt einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO dar, so dass der Ausgleichsanspruch entfällt.
AG Rüsselsheim, 11.04.2015 - Az: 3 C 2273/13
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


