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Unplanmäßiger Zwischenstopp von über sieben Stunden bei einer Flugreise

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Fluggäste haben Anspruch auf Betreuungsleistung während eines unplanmäßigen Zwischenstopps von über sieben Stunden. Bei einem so langen unplanmäßigen Zwischenstopp ist die Aufnahme von Mahlzeiten und Getränken erforderlich.

Der durch die Quittung nachgewiesene Umfang der Betreuungsleistung in Höhe von 24,30 Euro für zwei Personen ist angemessen. Verzehrte Kaffees sind als Erfrischungsgetränke einzuordnen.

Betreuungsleistungen unterliegen nicht der Anrechnung des Artikels 12 der VO.


AG Rüsselsheim, 21.01.2014 - Az: 3 C 2973/13 (32)

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