Im vorliegenden Fall bemühten sich Fahrzeughalter und Autohändler gut 2 Jahre vergebens, einen Ersatz für die nach 8 Jahren kaputt gegangene Zylinderkopfdichtung zu erhalten.
Der Halter verlangte nun vom Hersteller Schadenersatz - u.a. Nutzungsausfall.
Die Klage wurde vom Gericht positiv beschieden, da nach Ansicht des Gerichts eine Ersatzteillieferungspflicht