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Ausgleichsleistungen bei großer Verspätung nach Flugumbuchung durch den Fluggast?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht nur dann, dann der Flugreisende auch tatsächlich an dem verspäteten Flug teilgenommen hat.

Hat der Flugreisende jedoch selbständig einen anderen Flug gebucht und wurde er auf diesem befördert, so liegt keine unmittelbare Kausalität zwischen der Verspätung am Zielort und der verspäteten Beförderung vor.

Ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen besteht somit nicht.


AG Rüsselsheim, 03.12.2014 - Az: 3 C 4246/14 (36)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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