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Reisepreisminderung kann nicht auf die Ausgleichszahlung angerechnet werden
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reisepreisminderung gezahlt, so darf die Fluggesellschaft diese Zahlung nicht auf den Ausgleichsanspruch des Reisenden nach Art. 7 VO anrechnen. Dieser Anspruch besteht somit in voller Höhe zusätzlich zur Minderung.
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