Hat ein Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reisepreisminderung gezahlt, so darf die Fluggesellschaft diese Zahlung nicht auf den Ausgleichsanspruch des Reisenden nach Art. 7 VO anrechnen. Dieser Anspruch besteht somit in voller Höhe zusätzlich zur Minderung.
AG Rüsselsheim, 15.04.2011 - Az: 3 C 1621/10 (319)
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