Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.976 Anfragen

Privates Abschleppen ist auch nach elf Tagen zulässig

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ein Fahrzeughalter, dessen Fahrzeug seit 11 Tagen verbotswidrig auf einem Grundstück steht, muss die Kosten für ein privates Abschleppen seines Fahrzeugs nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag erstatten.

Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug nicht „sofort“ im Sinne von § 859 Abs. 3 BGB entfernt wurde.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Beklagte hatte gegen die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 S. 1 BGB.

Die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677, 683 BGB liegen vor.

Die Umsetzung des Fahrzeugs der Klägerin stellt ein Handeln in fremdem Rechtskreis und damit eine Fremdgeschäftsführung im Sinne des § 677 BGB dar. Die Klägerin war nach §§ 858 ff. BGB verpflichtet, ihr Fahrzeug von dem Parkplatz des Beklagten zu entfernen.

Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück begründet eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB, für die nicht nur der Fahrer, sondern ebenfalls der Halter des Fahrzeugs verantwortlich ist.

Dass der Beklagte bei der Beauftragung der Parknotruf GmbH auch im eigenen Interesse tätig geworden ist, schließt seinen Willen, ein fremdes Geschäft der Klägerin zu führen, nicht aus.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.237 Bewertungen) - Bereits 388.976 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant

Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant