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Verspätung wegen eingeschmuggelter Katze - Ausgleichszahlung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es zu einer Zwischenlandung eines Flugzeugs mit entsprechender Verspätung gekommen, weil eine Katze von einem Fluggast an Board geschmuggelt worden war. Die Katze war nicht zum Transport angemeldet und flüchtete wiederholt aus der Handtasche der Halterin. Daher wurde die Katze von der Crew - mit Fress- und Wassernapf versorgt - in einer Toilette untergebracht. Die Crew bot der Halterin sogar an, sich während des Fluges um die Katze zu kümmern. Dieses war jedoch mehr als uneinsichtig, so dass es zu häufigen Besuchen bei der Katze und einer massiven Auseinandersetzung zwischen der Halterin und der Crew kam. Hierbei wurde die Halterin handgreiflich, beschimpfte die Crew und "drohte" mit einer Bombe das Flugzeug zum Absturz zu bringen. Das ganze gipfelte in dem Versuch der Katzenhalterin, in das Cockpit einzudringen. Daher führte der Kapitän eine Zwischenlandung durch um die Katzenhalterin aus dem Flugzeug entfernen zu lassen. Dieser Stopp führte dann zu einer Überschreitung der maximalen Dienstzeit der Crew, so dass die Reisenden in einem Hotel untergebracht werden mussten und ihr Ziel dann erst mit einer Verspätung von fast 30 Stunden erreichten.

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AG Rüsselsheim, 08.02.2017 - Az: 3 C 742/16 (36)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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