Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.443 Anfragen

Reisemangel, wenn der Zielflughafen einfach geändert wird?

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird der Zielflughafen bei einer Pauschalreise einfach geändert, so muss dies nicht hingenommen werden, insbesondere dann nicht, wenn die Reisenden anschließend noch über eine längere Strecke mit dem Bus befördert werden und spät nachts ankommen.

Vorliegend landeten die Reisenden statt in Frankfurt in Köln, mussten sodann mit dem Bus weiterfahren und erreichten ihr Ziel erst gegen 3 Uhr nachts.

Es liegt in diesem Fall ein Reisemangel vor, da die Änderung des vereinbarten Zielflughafens nicht zulässig war. Die späte Ankunft hatte zudem eine erhebliche Störung der Nachtruhe zur Folge.

Das Gericht hielt daher eine Minderung des Reisepreises für den betreffenden Tag um 50% für gerechtfertigt.

Auch die Änderung der zugesicherten Fluggesellschaft ist ein Reisemangel, der ohne qualitative Mängel zu einer Minderung des Tagesreisepreises um 5% berechtigt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Soweit die Klägerin beanstandet, dass der Rückflug statt mit Condor mit Pegasus erfolgte, liegt ein Reisemangel vor.

Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt zwar ohne Vorliegen besonderer Umstände nach allgemeiner Auffassung keinen Reisemangel dar. Etwas Anderes gilt aber dann, wenn wie im vorliegenden Fall ausdrücklich Condor als Luftfrachtführer in der Reisebestätigung und den Flugscheinen zugesichert worden war. Das Nichteinhalten einer zugesicherten Eigenschaft kann auch nicht durch einen Änderungsvorbehalt unterlaufen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Hamburg, 04.03.2004 - Az: 4 C 378/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe