Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.420 Anfragen

Reisemangel, wenn der Zielflughafen einfach geändert wird?

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wird der Zielflughafen bei einer Pauschalreise einfach geändert, so muss dies nicht hingenommen werden, insbesondere dann nicht, wenn die Reisenden anschließend noch über eine längere Strecke mit dem Bus befördert werden und spät nachts ankommen.

Vorliegend landeten die Reisenden statt in Frankfurt in Köln, mussten sodann mit dem Bus weiterfahren und erreichten ihr Ziel erst gegen 3 Uhr nachts.

Es liegt in diesem Fall ein Reisemangel vor, da die Änderung des vereinbarten Zielflughafens nicht zulässig war. Die späte Ankunft hatte zudem eine erhebliche Störung der Nachtruhe zur Folge.

Das Gericht hielt daher eine Minderung des Reisepreises für den betreffenden Tag um 50% für gerechtfertigt.

Auch die Änderung der zugesicherten Fluggesellschaft ist ein Reisemangel, der ohne qualitative Mängel zu einer Minderung des Tagesreisepreises um 5% berechtigt.

Hierzu führte das Gericht aus:

Soweit die Klägerin beanstandet, dass der Rückflug statt mit Condor mit Pegasus erfolgte, liegt ein Reisemangel vor.

Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt zwar ohne Vorliegen besonderer Umstände nach allgemeiner Auffassung keinen Reisemangel dar. Etwas Anderes gilt aber dann, wenn wie im vorliegenden Fall ausdrücklich Condor als Luftfrachtführer in der Reisebestätigung und den Flugscheinen zugesichert worden war. Das Nichteinhalten einer zugesicherten Eigenschaft kann auch nicht durch einen Änderungsvorbehalt unterlaufen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant