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Pferdekauf

Pferderecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nur durch einen schriftlichen Vertrag besteht die Möglichkeit, die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen festzuhalten.

Bei der Vertragsgestaltung ist zwischen der Konstellation Händler-Privatkäufer und dem Verkauf Privat-Privat zu unterscheiden.

Hat der Händler den Vertrag aufgesetzt, so gelten strengere Anforderungen, d.h. es sind nicht alle Klauseln, die zwischen privaten Verkäufern zulässig wären, zulässig. So ist beispielsweise nur zwischen Privatpersonen ein Gewährleistungsausschluss wirksam vereinbar.

Sollen diverse individuelle Vereinbarungen in den Vertrag aufgenommen werden, so empfiehlt es sich aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Vermeidung einer späteren (teuren) rechtlichen Auseinandersetzung unbedingt den Vertrag vorab von einem versierten Rechtsanwalt intensiv prüfen zu lassen.

Ankaufsuntersuchung

Die Ankaufsuntersuchung wird durch einen Tierarzt durchgeführt. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen der kleinen Ankaufsuntersuchung, die eine durchschnittliche Allgemeinuntersuchung umfasst und der großen Ankaufsuntersuchung bei der weitere Untersuchungen hinzukommen.

Für einen fehlerhaften Befund haftet der Tierarzt gegenüber dem Auftraggeber.

Wird bei den Kaufverhandlungen eine Ankaufsuntersuchung seitens des Verkäufers vorgelegt, sollte zum einen genau auf das Ausstelldatum geachtet werden und dann ggf. auf einer neuen Untersuchung bestanden werden. Natürlich kann auch ein Kaufinteressent eine Untersuchung in Auftrag geben, wenn der Besitzer damit einverstanden ist.

Das Ergebnis der Ankaufsuntersuchung kann in einem anschließenden Kaufvertrag als Beschaffenheitsvereinbarung aufgenommen werden. Dies sichert den Käufer ab, da in aller Regel die Gewährleistung zumindest beim Kauf zwischen Verbrauchern vollständig ausgeschlossen wird.

Was tun bei Mängeln?

Will ein Käufer Ansprüche wegen Sachmängeln geltend machen, so ist schrittweise vorzugehen.

Dem Verkäufer ist zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen. Nacherfüllung bedeutet Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung.

Ist dies nicht möglich, kann eine Minderung möglich sein, wenn das Pferd schwerwiegende Mängel aufweist.

Weist das Pferd erhebliche Mängel auf, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn der Käufer nachweisen kann, dass eine bemängelte Eigenschaft bereits bei Gefahrübergang vorlag. Weiterhin muss es sich um eine entsprechend vom Vertragspartner zugesicherte Eigenschaft – und nicht lediglich um eine vom Käufer stillschweigend vorausgesetzte Eigenschaft – handeln.

Letzte Änderung: 27.04.2026

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Dr. Peter Leithoff , Mainz