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Wohnfläche kleiner als angegeben - Minderung?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenWenn die wirkliche Wohnungsgröße wesentlich geringer als im
Mietvertrag angegeben ist, kann eine Minderung gerechtfertigt sein.
Es kommt nicht darauf an, ob hierdurch die Gebrauchstauglichkeit tatsächlich eingeschränkt ist. Weiterhin ist es nicht relevant, ob bei der Anmietung die genaue Quadratmeteranzahl eine Rolle spielte.
Ist die Wohnung wesentlich kleiner, so ist der Nutzwert der Wohnung gemindert. Die zulässige Maßtoleranz liegt bei 10%. Die Höhe der
Mietminderung richtet sich nach dem Prozentsatz der Flächenabweichung (25% Flächenabweichung = 25% Mietminderung).
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
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