Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.264 Anfragen

Schönheitsreparaturen nicht gemacht? Vermieter muss Schlüssel trotzdem annehmen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Rückgabe der Mietsache und die Entgegennahme der Schlüssel durch den Vermieter sind vom Renovierungszustand der Räumlichkeiten unabhängig; eine Verweigerung der Schlüsselannahme wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ist nicht zulässig.

Rückgabe der Mietsache: Zustand ohne Belang

Die Rückgabe eines Mietobjekts ist rechtlich von dessen Zustand zu trennen. Maßgeblich für die Beendigung des Besitzes des Mieters ist allein die tatsächliche Rückgabe - etwa durch Übergabe der Schlüssel. Ob sich die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand befindet, ist für die Frage der Rückgabe ohne Belang. Ein „Vorenthalten“ der Mietsache im Sinne des Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Mieter den Besitz trotz Beendigung des Mietverhältnisses nicht aufgibt. Nimmt der Vermieter die Schlüssel entgegen, fehlt es an einem Besitzwillen seinerseits - und damit an den Voraussetzungen für einen Nutzungsentschädigungsanspruch nach § 546a BGB (bzw. § 557a BGB a.F.), selbst wenn der Vermieter zugleich vom Fortbestand des Mietverhältnisses ausgeht.

Schadensersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen oder Beschädigungen der Mietsache bleiben davon unberührt und sind gesondert nach den einschlägigen Vorschriften zu beurteilen. Der Vermieter hat mithin keinen rechtlichen Grund, die Entgegennahme der Schlüssel zu verweigern - auch nicht mit dem Argument, der Mieter habe seine Renovierungspflichten nicht erfüllt. Da der Mieter für eine durch eigenes Pflichtwidrigverhalten verursachte verzögerte Weitervermietung einzustehen hat, besteht erst recht kein Anlass, die Schlüsselannahme hinauszuzögern.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant