Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.751 Anfragen
Mietminderung bei Modernisierungsarbeiten auch dann, wenn der Mieter ortsabwesend ist?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Auch dann, wenn ein Mieter seine Wohnung nicht nutzt, bleibt sein Mietminderungsrecht bestehen. Denn zur Minderung ist nicht der tatsächliche Gebrauch der Mietsache sondern die Gebrauchstauglichkeit derselben maßgeblich.
Im vorliegenden Fall war die Mietwohnung im Zuge von Modernisierungsarbeiten nicht nutzbar. Der Mieter hatte die Mietzahlung daher eingestellt.
Der Vermieter wand ein, dass die Wohnung vom Mieter abwesenheitsbedingt ohnehin nicht hätte nutzen können und bestand auf vollständiger Mietzahlung. Nachdem diese ausblieb, kündigte der Vermieter wegen Mietrückstand das Mietverhältnis und erhob im Anschluss Räumungsklage.
Das Gericht erachtete die Kündigung für unwirksam, so dass auch die Räumungsklage erfolglos verlief.
Aufgrund er Unbewohnbarkeit der Wohnung im Zuge der Modernisierungsarbeiten stand dem Mieter nämlich durchaus ein Recht zur Minderung des Mietzinses zu - und zwar auf Null. Die Frage ob der Mieter in der strittigen Zeit nicht vor Ort war, ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.
LG Berlin, 28.06.2018 - Az: 65 S 45/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.
Ich werde das Online verfahren ...