Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.348 Anfragen

Sind die Kosten einer Baumfällung über die Betriebskosten auf den Mieter umlegbar?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Baumfällkosten können bei einer einmaligen Fällung nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgewälzt werden.

Hierbei handelt es sich nicht um wiederkehrende Aufwendungen, sondern um eine einmalige Aktion. Aber nur bei regelmäßigen Aufwendungen kann es sich um Betriebskosten handeln, die auf die Mieter umlegbar sind.

Zwar finden sich in § 2 der Betriebskostenverordnung auch die Kosten der Gartenpflege als umlagefähige Betriebskosten. Dazu gehören aber nur solche Beträge, die auch regelmäßig im laufenden Betrieb der Immobilie anfallen (§ 1 der BetrKV).


LG Berlin, 13.04.2018 - Az: 63 S 217/17


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant