Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.137 Anfragen

Urteile - Garten

Mietrecht

Mieter dürfen den Garten dann nutzen, wenn dieser mitvermietet wurde. Einschränkungen bei der Nutzung gibt es nicht. Während bei Einfamilienhäusern der Garten ohne ausdrückliche anderslautende Regelung mitvermietet ist, so bedarf es bei Mehrfamilienhäusern der ausdrücklichen mietvertraglichen Vereinbarung.

Auch die Pflicht zur Gartenpflege kann mietvertraglich auf den Mieter übergehen - andernfalls gehören die Kosten der Gartenpflege zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Der Umfang der Gartenpflege kann vertraglich im Detail zwischen den Mietvertragsparteien geregelt werden. Wie der Mieter seinen Garten gestaltet, steht diesem während der Mietdauer frei, bei Auszug ist jedoch regelmäßig der ursprüngliche Zustand des Gartens wiederherzustellen.

Hinweis: Die Urteilssortierung entspricht der Einstellreihenfolge bei AnwaltOnline. Sie können die Urteile durch einen Klick auf die Spalte «Urteil» alphabetisch sortieren.
Urteil

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.137 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant