Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 394.126 Anfragen

Mietzinsforderung nach Wohnflächenvergrößerung bei Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete

Mietrecht | Lesezeit: ca. 17 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Im Rahmen von Umbauarbeiten sollte im zu entscheidenden Fall eine Wohnung auf 150 qm verkleinert werden. In diesem Zusammenhang trafen die Parteien eine Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag, nach der sich die Miete „auf einen Quadratmeterpreis von 11,50 Euro“ ändere, weiter hieß es dort: „d.h. die Gesamtmiete der 150 qm Wohnung beläuft sich auf 1725 Euro zum Abschluss der durchzuführenden Umbaumaßnahmen. Bis dahin bleibt die Miete unverändert.“

Im weiteren Verlauf wurden die Umbauarbeiten dann aber erweitert, so dass sich die Wohnfläche tatsächlich auf 182,95 qm vergrößerte.

Die Vermieterin war der Ansicht, dass hier eine echte Quadratmetermiete vereinbart worden sei, so dass sich die nach Abschluss der Umbaumaßnahmen geschuldete Miete nach der tatsächlichen Wohnfläche bestimme.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Vermieter keinen Anspruch aufgrund der Nachtragsvereinbarung zum Mietvertrag hatte - auch nicht aus einer dahingehenden ausdrücklichen oder konkludenten nachträglichen Vereinbarung mit dem Mieter oder aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.126 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant