Im vorliegenden Fall waren einem Wohnungsmieter Haus- und Wohnungsschlüssel gestohlen worden.
Der Vermieter ließ daraufhin sämtliche Haus- und Kellertürschlösser austauschen und fertigte neue Schlüssel an - für gut 1000 € und wollte diese dem bestohlenen Mieter aufbürden.
Immerhin sah der Mietvertrag vor, dass der Vermieter berechtigt sei, "auf Kosten des Mieters ein Austauschschloss nebst der erforderlichen Anzahl von Nachschlüsseln anfertigen zu lassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels ein Missbrauch zu befürchten ist".
Der Vermieter ließ daraufhin sämtliche Haus- und Kellertürschlösser austauschen und fertigte neue Schlüssel an - für gut 1000 € und wollte diese dem bestohlenen Mieter aufbürden.
Immerhin sah der Mietvertrag vor, dass der Vermieter berechtigt sei, "auf Kosten des Mieters ein Austauschschloss nebst der erforderlichen Anzahl von Nachschlüsseln anfertigen zu lassen, wenn durch den Verlust des Schlüssels ein Missbrauch zu befürchten ist".
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AG Berlin-Spandau, 20.12.2012 - Az: 6 C 546/12
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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