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Einstellung eines Räumungsauftrags aufgrund der Corona-Pandemie?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anweisung an die Gerichtsvollzieher, dass wegen der Corona-Pandemie bis auf Weiteres Vollstreckungshandlungen - insbesondere Herausgabe- und Räumungsvollstreckungen - unterbleiben, berechtigen den Gerichtsvollzieher nicht, Vollstreckungsaufträge als erledigt zu betrachten.


AG Berlin-Spandau, 20.04.2020 - Az: 31G M 157/20

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Simon, Mecklenburg Vorpommern