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Winterdienst muss ordentlich gemacht werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein "Winterdienstvertrag" ist ein Werkvertrag, so dass bei mangelhafter Leistung die Vergütung zu mindern ist.
Wird gegen die den Eigentümer (hier: Mitglied der WEG) wegen unterlassener Reinigung ein behördliches Verwarngeld festgesetzt, begründet das einen Schadensersatzanspruch gegen die Schneeräumfirma, der gegen den verbleibenden Werklohnanspruch aufgerechnet werden kann.
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