Selbst bei einer Lackgarantie für Lackschäden aufgrund von Material-, Herstellungs- oder Auftragungsmängeln kann kein Schadensersatzanspruch gestellt werden, wenn nach Gefahrübergang des Neufahrzeuges Lackschäden durch von aussen auf den Lack einwirkende Substanzen (z.B. Vogelkot) entstehen.
AG Berlin-Spandau, 21.09.2010 - Az: 5 C 18/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Handelsblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.