Angesichts des Schadens, den ein Fahrzeug erlitten hat, kann auch ein 4 cm tiefes Schlagloch, das ein Ausmaß von 40 x 60 cm hat, gefährlich und daher zu beseitigen sein.
Ein Mitverschulden ist vorliegend angemessen mit 25 % berücksichtigt, da der klagende Fahrer bei entsprechender Aufmerksamkeit das Schlagloch hätte erkennen und ihm entweder hätte ausweichen oder vor ihm anhalten können.
Ein Mitverschulden ist vorliegend angemessen mit 25 % berücksichtigt, da der klagende Fahrer bei entsprechender Aufmerksamkeit das Schlagloch hätte erkennen und ihm entweder hätte ausweichen oder vor ihm anhalten können.
OLG Koblenz, 21.03.2016 - Az: 12 U 912/15
ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0321.12U912.15.0A
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