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Amtshaftung: Schadenersatzanspruch aufgrund eines durch ein Schlagloch entstandenen Fahrzeugschadens
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Angesichts des Schadens, den ein Fahrzeug erlitten hat, kann auch ein 4 cm tiefes Schlagloch, das ein Ausmaß von 40 x 60 cm hat, gefährlich und daher zu beseitigen sein.
Ein Mitverschulden ist vorliegend angemessen mit 25 % berücksichtigt, da der klagende Fahrer bei entsprechender Aufmerksamkeit das Schlagloch hätte erkennen und ihm entweder hätte ausweichen oder vor ihm anhalten können.
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