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Amtshaftung: Schadenersatzanspruch aufgrund eines durch ein Schlagloch entstandenen Fahrzeugschadens

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Angesichts des Schadens, den ein Fahrzeug erlitten hat, kann auch ein 4 cm tiefes Schlagloch, das ein Ausmaß von 40 x 60 cm hat, gefährlich und daher zu beseitigen sein.

Ein Mitverschulden ist vorliegend angemessen mit 25 % berücksichtigt, da der klagende Fahrer bei entsprechender Aufmerksamkeit das Schlagloch hätte erkennen und ihm entweder hätte ausweichen oder vor ihm anhalten können.


OLG Koblenz, 21.03.2016 - Az: 12 U 912/15

ECLI:DE:OLGKOBL:2016:0321.12U912.15.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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