Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Schadenersatz neben der Leistung

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB kann für sogenannte Mangelfolgeschäden Schadenersatz neben der Leistung verlangt werden. Der Käufer kann demnach hinsichtlich des eigentlichen Mangels, etwa einer defekten Ölleitung, Nachbesserung und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Darüber hinaus werden ihm aber auch Schäden an sonstigen Rechtsgütern, wie etwa an dem durch Ölaustritt defekten Bodenbelag, ersetzt.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...
Verifizierter Mandant