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Zwangsräumung / Räumungsklage

Mietrecht

Die Zwangsräumung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung, um die Herausgabe der Wohnung zu bewirken.

Wie läuft eine Zwangsräumung ab und wie lässt sie sich abwenden?

Der Vermieter kann Räumungsklage erheben und nach Ablauf der Räumungsfrist durch den Gerichtsvollzieher die Zwangsräumung vornehmen lassen, sofern die Räumungsklage Erfolg hatte.

Nur ein Gerichtsvollzieher darf eine Zwangsräumung vornehmen. Dem Mieter kann vom Gerichtsvollzieher durch Versiegelung der weitere Zugang zur Wohnung verwehrt werden.

Die Räumung kann letztendlich bei Vorlage eines vollstreckbaren Titels nur bei Gewährung von Vollstreckungsschutz hinausgezögert oder gar verhindert werden.

Hierfür ist es notwendig, dass die Zwangsräumung eine Härte darstellen würde, die nicht mit den guten Sitten vereinbar ist (z.B Vermeidung von Obdachlosigkeit, Suizidgefahr, Lebensgefahr).

Der Vollstreckungsschutz umfasst i.a. nur geringe Zeiträume, z.B. bis zum Beginn eines neuen bereits vereinbarten Mietvertrages.

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Urteil
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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