Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.049 Anfragen

Schlüssel für die Mietwohnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Dem Mieter ist vom Vermieter eine ausreichende Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, in der Regel für jeden Bewohner und jede Person, die Wohnungszugang benötigt (Babysitter, Pflegedienst, etc.), ein Schlüssel. Kleinkinder sind hiervon ausgenommen.

Möchte der Mieter weitere Schlüssel anfertigen lassen, so ist der Vermieter entsprechend zu informieren - bei einer Schließanlage muß eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden.

Der Vermieter selbst ist nicht berechtigt, einen Schlüssel zu behalten - die Wohnung darf ohnehin nur mit Zustimmung des Mieters betreten werden. Eine Ausnahme bilden hier nur Notfälle. Für derartige Fälle sollte der Mieter einen Schlüssel bei einer Vertrauensperson (z.B. Nachbarn) - bei Bedarf in einem versiegeltem Umschlag - hinterlegen, um einen Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Andernfalls kann es bei konkreten Gefahrensituationen (z.B. Wasserrohrbruch) notwendig sein, die Tür aufzubrechen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 17.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp

Rechtsberatung durch erfahrenen Anwalt

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant