Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.009 Anfragen

Unzulässig Schönheitsreparaturen verlangt - Vermieter muss Anwaltskosten des Mieters zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte die Hausverwaltung den Mieter aufgefordert, entsprechend der Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag vor Auszug eine Endrenovierung durchzuführen.

Der Mieter ließ die Klausel anwaltlich prüfen und erhielt die Auskunft, dass die Klausel unwirksam sei.

Daraufhin verlangte der Mieter die Erstattung der Anwaltskosten für die Prüfung, der Vermieter weigerte sich jedoch.

Das Gericht gab dem Mieter jedoch recht, da durch die Aufforderung der Hausverwaltung, Schönheitsreparaturen durchzuführen, ein Anlass zur Prüfung der Klausel gegeben wurde.

Da die Klausel tatsächlich aufgrund der starren Fristen unwirksam war, lag eine Pflichtverletzung der Hausverwaltung vor, die dem Vermieter zuzurechnen war.

Da die Rechtslage nicht eindeutig war und ein juristisch nicht gebildeter Mieter die Wirksamkeit einer Renovierungsklausel nicht beurteilen kann, durfte der Mieter eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.


KG, 18.05.2009 - Az: 8 U 190/08

ECLI:DE:KG:2009:0518.8U190.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant