Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.550 Anfragen

Arbeitnehmerhaftung wegen grober Fahrlässigkeit bei der Bargeldannahme

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nimmt Verkaufspersonal Bargeld entgegen, ohne sich unmittelbar von dessen Echtheit und Wert zu überzeugen, handelt es grob fahrlässig im Sinne des § 276 BGB. Kommt es dadurch zu einem Kassenfehlbetrag, haftet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf Schadensersatz, ohne sich auf die Grundsätze der Haftungsprivilegierung bei betrieblich veranlasster Tätigkeit berufen zu können; der Arbeitgeber kann mit dem Schadensersatzanspruch gegen den Vergütungsanspruch aufrechnen.

Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen den Vergütungsanspruch

Ein Arbeitgeber kann gegen den Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers mit einer eigenen Forderung aufrechnen, wenn eine Aufrechnungslage nach § 387 BGB besteht, sich also fällige und gleichartige Forderungen gegenüberstehen. Die Aufrechnung führt gemäß § 389 BGB dazu, dass die Forderungen insoweit als erloschen gelten, als sie sich decken. Steht dem Vergütungsanspruch ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten gegenüber, kommt es maßgeblich darauf an, ob der Arbeitnehmer diese Pflichtverletzung im Sinne des § 280 Abs. 1 BGB zu vertreten hat.

Wann liegt eine Pflichtverletzung bei der Kassenführung vor?

Mit der Entgegennahme und Abrechnung von Bargeld im Rahmen einer Verkaufstätigkeit ist die Pflicht verbunden, die eingenommenen Geldscheine sorgfältig zu prüfen und korrekt zu verbuchen. Wird ein Geldschein falscher Währung oder falschen Nennwerts angenommen und infolgedessen fehlerhaft verbucht, liegt hierin eine Verletzung dieser vertraglichen Nebenpflicht. Entsteht dem Arbeitgeber dadurch ein bezifferbarer Fehlbetrag, ist der hierdurch verursachte Schaden dem Grunde und der Höhe nach ersatzfähig, sofern der Arbeitnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


ArbG Frankfurt/Main, 28.11.2005 - Az: 1 Ca 3602/05

ECLI:DE:ARBGFFM:2005:1128.1CA3602.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant