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Kosten für Feuerlöscher und Überwachung als Betriebskosten?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten für die Anschaffung und Montage eines Feuerlöschers sind keine Betriebskosten.
Die Kosten für eine Überwachungsfirma gehören nicht zu den Hauswartkosten. Sie können allenfalls sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV sein, wenn sie ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt sind.
Dies gilt auch für gewerbliche Mietverträge.
LG Berlin, 26.11.2003 - Az: 29 O 374/03
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