Wann ist eine Betriebskostenabrechnung ordnungsgemäß?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind.
BGH, 14.02.2007 - Az: VIII ZR 1/06
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