Im vorliegenden Fall sollte der Kachelofen durch einen zentralen Brennwertkessel ersetzt bzw.
modernisiert und die Trinkwasserleistung instandgesetzt werden. Das bislang langjährige und problemlose Mietverhältnis wurde aus Sicht des Vermieters jedoch getrübt, da der Mieter die Modernisierungsmaßnahme verweigert und lediglich die Instandsetzung dulden wollte. Der Vermieter wollte aus diesem Grund das Mietverhältnis
kündigen.
Das Gericht sah dies jedoch anders. Damit eine Kündigung gerechtfertigt ist, muss eine Pflichtverletzung des Mieters vorliegen. Dies kann auch eine verweigerte Modernisierungsmaßnahme sein, wobei es aber auf den konkreten Einzelfall ankommt. Es sind nämlich die gegenseitigen Interessen abzuwägen.
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