Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.483 Anfragen

Wenn der Vermieter eine Verurteilung wegen Betrugs verschweigt ...

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Hat ein Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages verschwiegen, dass er wegen Betrugs im mietrechtlichen Zusammenhang bereits strafrechtlich verurteilt wurde, so kann der Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft anfechten oder aber den Mietvertrag fristlos kündigen.

Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter von dieser Verurteilung erst nach Abschluss des Mietvertrages über die örtliche Presse erfahren.

Der Vermieter wollte die daraufhin erklärte fristlose Kündigung sowie die Anfechtung des Mietvertrages nicht akzeptieren, so dass ein Gericht entscheiden musste.

Das Amtsgericht bestätigte die Auffassung der Mieter sowohl die fristlose Kündigung als auch die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung waren berechtigt, da durch das verschweigen des Vermieters das Vertrauensverhältnis gestört wurde und ein Irrtum über eine wesentliche Eigenschaft des Vermieters vorlag (hierzu zählt auch Vertrauenswürdigkeit Unzuverlässigkeit).

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Kläger kann aus dem streitgegenständlichen Mietvertrag keine Miete verlangen, da dieser wirksam angefochten wurde. Die Beklagten haben sich über eine verkehrswesentliche Eigenschaft ihres Vermieters im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB geirrt. Bei den verkehrswesentlichen Eigenschaften im Sinne des Paragraphen geht es um Eigenschaften des Geschäftsgegners. Hierbei spielen Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit bei Verträgen, die auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt sind, eine große Rolle.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Donaueschingen, 16.01.2014 - Az: 31 C 233/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.
Verifizierter Mandant