AnwaltOnline - Mietrecht April 2019
ISSN: 1619-7143
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Eigentümerwechsel: Einsicht ins Grundbuch
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Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
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Eigentümerwechsel: Mietvertrag hüten!
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Eigentümerwechsel: Mietverhältnis ordnen
Sicherstellen, dass der Original-Mietvertrag zur Hand ist und ggf. eine Kopie erstellen.
Zusatzvereinbarungen und mündliche Vereinbarungen ...
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Eigentümerwechsel: An wen die Miete zahlen?
1. Die Miete vorläufig zurückbehalten
oder ...
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
Die formale Prüfung der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie bereits für € 39,95 inkl. MwSt.
Nebenkostenabrechnung prüfen lassen
Eigentümerwechsel: Keller und Dachboden
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Eigentümerwechsel: Kaution futsch?
Die Mietkaution geht durch den Verkauf nicht verloren. Der Erwerber einer Mietwohnung haftet für die Kaution, selbst dann, wenn der neue Eigentümer die Kaution nicht erhalten hat.
Dies hat der BGH (Entscheidung vom 1.6.2011 - Az: VIII ZR 304/10) entschieden.
Infolge einer nach Inkrafttreten ...
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Rechtsberatung von AnwaltOnline
Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems:
Rechtsberatung per Email - Premium Telefonberatung - WhatsApp-Beratung
Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?
Das Thema des Monats
Wir prüfen Ihr Mieterhöhungsverlangen für € 49,95 incl. MwSt.
Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
Lassen Sie Ihre Mieterhöhung daher von Experten unter die Lupe nehmen und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit
Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Wohnung mit Sozialbindung ist ein aufklärungspflichtiger Rechtmangel
Die Sozialbindung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung stellt einen Rechtsmangel dar, über den der Verkäufer aufklären muss. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung vor dem Kauf nicht besichtigt wurde. Denn dies schränkt den Eigentümer in seinen rechtlichen Befugnissen ein, sowohl was die Eigennutzung als auch was die Fremdnutzung angeht. ...
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Türspion darf in die Wohnungstür eingebaut werden!
Der Einbau des Türspions hält sich in den Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache.
Eine bauliche Veränderung der Mietsache ist dem Mieter ohne Zustimmung des Vermieters verwehrt, wenn der Vermieter sie nicht zu dulden hat. Zu dulden hat der Vermieter beispielsweise geringfügige Eingriffe in die Bausubstanz, ...
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Modernisierungsmieterhöhung und das Entfernen einer Sichtschutzwand auf dem Balkon
Die Erklärung einer Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 b Abs. 1 BGB muss so ausgestaltet sein, dass eine überschlägige Überprüfung des verlangten Mehrbetrages dem Mieter ohne besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung und ohne Einsicht in die Belege möglich ist. ...
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Asbestbelastung des Fußbodens der Mietwohnung
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage der Haftung des früheren Vermieters bei Asbestbelastung des Fußbodens der Mietwohnung für behauptete bzw. drohende Erkrankungen des Mieters sowie um die Frage, ob die fragliche Wohnung einen Mangel aufwies. ...
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