Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.703 Anfragen

Eigentümerwechsel: Kaution futsch?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Mietkaution geht durch den Verkauf nicht verloren. Der Erwerber einer Mietwohnung haftet für die Kaution, selbst dann, wenn der neue Eigentümer die Kaution nicht erhalten hat.

Dies hat der BGH (Entscheidung vom 1.6.2011 - Az: VIII ZR 304/10) entschieden.

Infolge einer nach Inkrafttreten von § 566a BGB erfolgten Veräußerung vermieteten Wohnraums tritt der Erwerber auch dann in die durch die Zahlung der Kaution an den ursprünglichen Vermieter begründeten Rechte und Pflichten ein, wenn es zuvor - noch unter der Geltung des § 572 BGB aF - weitere Veräußerungsgeschäfte gegeben hat und die Kaution in der Kette der vorangegangenen Vermieter nicht weitergeleitet worden war.

Die Folge:

Der Mieter kann sich an den jetzigen Vermieter halten. Ob dem Erwerber die Kaution auch ausgehändigt wurde, ist unerheblich. Maßgeblich hierfür ist alleine, dass das Objekt unter Geltung des § 566a BGB veräußert wurde. Dass die Vorschrift erst während des Mietverhältnisses in Kraft getreten ist, ist unerheblich. Ebenfalls unerheblich ist, ob die vermietete Wohnung vor Geltung des § 566a BGB schon einmal verkauft wurde.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.703 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler