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Streit um die Mietkaution: Kein Verkauf der Wohnung, ohne den Mieter zu informieren!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

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Der Vermieter muss den Mieter darauf hingewiesen, dass er das streitgegenständliche Grundstück mittlerweile an Dritte veräußert hat. Zu einer entsprechenden Mitteilung ist der im Mietvertrag ausdrücklich benannte Vermieter nicht nur gemäß § 242 BGB, sondern auch in reziproker Anwendung des Rechtsgedankens des § 555e Abs. 1 BGB verpflichtet.

Ohne unmissverständliche Mitteilung durch den Vermieter oder Dritte müssen und dürfen die Mieter davon ausgehen, dass der im Vertrag benannte Vermieter weiterhin Vermieter ihrer Wohnung ist und auf die Rückgewähr der Kaution haftet.

Zur Meidung nachteiliger Rechtsfolgen aus § 254 Abs. 1 BGB besteht für die Mieter auch keine Verpflichtung, vor Klageerhebung das Grundbuch einzusehen, um sich auf diese Weise Gewissheit von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen zu verschaffen.


LG Berlin II, 04.07.2024 - Az: 67 T 37/24

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