Zwar hat der Mieter bei einem Eigentümerwechsel weitgehende Rechte, es ist jedoch durchaus sinnvoll, bei einem bevorstehenden Eigentümerwechsel das Mietverhältnis im Vorfeld zu ordnen. Dies bedeutet im Einzelnen:
Sicherstellen, dass der Original-Mietvertrag zur Hand ist und ggf. eine Kopie erstellen.
Zusatzvereinbarungen und mündliche Vereinbarungen schriftlich fixieren.
Briefwechsel - insbesondere Vertragsänderungen, Mieterhöhungen - sammeln und sortieren.
Sicherstellen, dass bewiesen werden kann, dass der (ehem.) Vermieter alle wichtigen Schriftstücke erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung)
Nachweise für die Zahlung der Kaution gesondert aufheben, damit später bewiesen werden kann, dass diese auch gezahlt wurde.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...