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Gewerberaummiete: Barkaution muss getrennt vom übrigen Vermögen sein!
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Vermieter von Gewerberäumen ist auch bei Fehlen einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag verpflichtet, eine Barkaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anzulegen.
Kommt der Vermieter dieser Verpflichtung nicht nach, so kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen (OLG Nürnberg, 23.02.2006 - Az: 13 U 2489/05).
LG Berlin, 23.02.2011 - Az: 29 S 8/10
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